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   BVerwG, 30.07.1991 - 5 ER 657.91   

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https://dejure.org/1991,10738
BVerwG, 30.07.1991 - 5 ER 657.91 (https://dejure.org/1991,10738)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1991 - 5 ER 657.91 (https://dejure.org/1991,10738)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - 5 ER 657.91 (https://dejure.org/1991,10738)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche -

    Vor Durchführung eines Hausbesuches ist also grundsätzlich vom Träger der Grundsicherungsleistungen zu verlangen, dass er seine berechtigten Zweifel an den jeweiligen Angaben in jedem Einzelfall dem Betroffenen darlegt und auch in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt, ob der Hausbesuch ein taugliches Mittel zur Feststellung des begehrten Bedarfes ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1991, Az.: 5 ER 657/91, Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 1985, Az.: 9 TG 974/85; SG Düsseldorf Beschluss vom 22. April 2005, Az.: S 35 AS 119/05, VG Gera, Beschluss vom 16. Januar 2004, Az.: 6 E 2561/03 GE).
  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 7 AS 704/16

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Hausbesuche des Jobcenters

    Der Hausbesuch ist als Erscheinungsform der Augenscheinseinnahme (BVerwG, Beschluss vom 30.07.1991, 5 ER 657/91 Rz 8) Teil des Verwaltungsverfahrens zur Beweiserhebung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 14 AS 263/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Kosten der

    Ein geeignetes Beweismittel kann dabei auch die Einnahme des Augenscheins (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs [SGB X] bzw. § 106 Abs. 3 Nr. 6 SGG) durch eine Besichtigung der fraglichen Räume sein (so auch - wenngleich im dortigen Fall als zur Klärung anspruchsbegründender Tatsachen untaugliches Beweismittel angesehen - Hessisches LSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06 ER - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 5 ER 657/91 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - 16 B 1921/02

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Gewährung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 5 ER 657/91 -.
  • VG Münster, 04.02.2003 - 5 K 1906/99

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bei Vorliegen einer eheähnlichen

    Die Augenscheinseinnahme durch Hausbesuch kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ein taugliches Mittel sein, um den geltend gemachten sozialhilferechtlichen Bedarf festzustellen (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X und Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 5 ER 657/91 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 16 B 1921/02 -).
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